Polnischer Verfassungsgerichtshof: Polnisches Verfassungsrecht geht dem Recht der EU grundsätzlich vor (kein Anwendungsvorrang des Unionsrechts)
Der polnische Verfassungsgerichtshof prüfte auf Antrag des polnischen Ministerpräsidenten, ob bestimmte Vorschriften des Vertrags über die Europäische Union (EUV) mit der polnischen Verfassung vereinbar sind. Der Verfassungsgerichtshof stellte daraufhin fest, dass das Unionsrecht grundsätzlich unterhalb der Verfassung stehe und daher mit dieser in Einklang stehen müsse…