Das Bundesverwaltungsgericht (BVwG) stellte fest, dass Beugestrafen wegen Nichtbefolgung einer Ladung als Auskunftsperson im Untersuchungsausschuss (UsA) keine Strafen mit Pönalcharakter sind, sondern Beugemittel, die der effektiven Durchsetzung von Handlungen oder Unterlassungen dienen sollen…